Die GRÜNEN lehnen die vorliegende Verschärfung des Mietrechts zu Lasten der Mieter*innen ab. Wohnen zu können ist ein Grundbedürfnis und der Schutz der Mieter*innen ein von der Verfassung garantiertes Recht.

NEIN ZUR EINSCHRÄNKUNG DES RECHTS AUF UNTERMIETE

Die Untermiete ist bereits im Gesetz geregelt. Mit dem neuen Gesetz soll das Recht auf Untermiete stark eingeschränkt werden. Der einzige Schutz, den  Mieter*innen heute haben, ist der Schutz vor Missbrauch durch die Vermieter*innen. Künftig könnten diese den Mieter*innen bei einer Untervermietung wegen einfacher Formfehler kündigen. Ausserdem ist die in der Änderung vorgesehene Höchstdauer von zwei Jahren für die Untermiete zu kurz und  entspricht nicht der Realität der Mieter*innen.

NEIN ZU EINER ERLEICHTERTEN KÜNDIGUNG WEGEN EIGENBEDARF

Die Vermieter*in, der/die wirklich in seiner/ihrer Wohnung wohnen möchte, kann schon heute problemlos seine/ihre Absicht ankündigen, die Wohnung wiederzubekommen. Es gibt keine Kontrolle darüber, ob die Vermieterpartei tatsächlich in der Wohnung wohnen wird oder ob sie die Wohnung nur zu einem höheren Preis weitervermieten will. Dieses bereits bestehende Machtgefälle zwischen der Vermieter*innen und der Mieter*innenpartei würde sich durch die Gesetzesänderung noch vergrössern. Im Streitfall würde die Lebenssituation der Mieter*innen nicht mehr berücksichtigt, selbst wenn sie prekär ist. Eine Kündigung des Mietvertrags hat jedoch oft schwerwiegende Folgen, insbesondere für ältere Menschen, Familien oder Personen mit  geringem Einkommen.

Artikel erschienen im Grünwärts Nr. 39, November 2024