Wie sich bei der Frage der Wahlzettel und dem «bisherigen»-Bonus gezeigt hat (Interpellation vom 23.1.23, Dr. Brigitta Gerber), würde die Volkswahl von Exekutive und Legislative auf Bürgergemeindeebene dem Grundsatz der Gewaltentrennung besser entsprechen. Dies wurde auch schon von anderen Seiten vorgeschlagen.

Dazu ist wissenswert, dass der grösste Teil der Exekutivmitglieder von Gemeinden in der Schweiz durch das Volk resp. die Stimmberechtigten gewählt wird. Diese Lösung sieht auch der Kanton Basel-Stadt im Gemeindegesetz (§ 15 Abs. 2) vor. Gemäss § 22 des Gemeindegesetzes besteht jedoch für die Bürgergemeinde Basel eine Ausnahme, resp. es wird darauf verwiesen, dass die Gemeindeordnung die Wahl des Bürgerrates regelt. Die Gemeindeordnung der Bürgergemeinde sieht nun aber vor, dass der Bürgerrat vom Bürgergemeinderat (der Legislative) jeweils in dessen konstituierender Sitzung gewählt wird(§ 13).

Da die Mitglieder der Exekutive zum grossen Teil auch für die Legislative kandidieren, haben wir eine spezielle Situation: Nach der Wahl des Bürgerrates kommt es in der zweiten Sitzung des Bürgergemeinderates für den Fall, dass gewählte Mitglieder des Bürgergemeinderats in den Bürgerrat gewählt werden, zu einem grösseren Nachrücken, das die parlamentarische Arbeit erschwert. Als Bügerrät:innen sind aber schon heute alle Stimmberechtigten  der Bürgergemeinde wählbar, also auch nicht-gewählte Bürgergemeinderät:innen resp. Personen, die nicht (mehr) dem Bürgergemeinderat angehören.

Die bestehende Situation ist unbefriedigend und entspricht nicht dem demokratischen Standard einer Gemeindeorganisation. Die einfachste Lösung wäre, sowohl den Bürgergemeinderat (Legislative) wie auch den Bürgerrat (die Exekutive) vom Volk wählen zu lassen, wie dies im Gemeindegesetz angedacht ist.

Für die Legitimation der Bürgergemeinde wären ein fairer Proporz, die Klärung der Gewaltenteilung sowie verbesserte Transparenz gegen aussen ein richtiger und wichtiger Schritt. In diesem Sinne ersuchen die Unterzeichnenden den Bürgergemeinderat, folgenden Beschluss zu fassen:

  • Der Bürgerrat wird beauftragt, dem Bürgergemeinderat eine Änderung der Gemeindeordnung vorzulegen, welche eine Volkswahl des Bürgerrates vorsieht.

Die Bürgergemeinderät:innen:

Dr. Brigitta Gerber, Bürgergemeinderätin GB/ BastA!; Jan Goepfert, Bürgergemeinderat SP; Stefan Rommerskirchen, Bürgergemeinderat GB/Grüne