Anzug: Massnahmen für ein einfaches Parkieren des Gewerbes
Gewerbetreibende müssen möglichst nahe am Einsatzort parkieren können, um ihre Arbeit effizient und kundschaftsorientiert ausführen zu können. Ein Mangel an geeigneten Parkierungsmöglichkeiten ist sowohl für die Dienstleistenden als auch für deren Kundschaft unbefriedigend. Betriebe, die ihre Einsatzorte mit Cargovelos erreichen und bedienen, sind in dieser Hinsicht im Vorteil gegenüber Betrieben, die ein grösseres Motorfahrzeug für die Erfüllung ihrer Dienste brauchen. Mit der Aktion Wirtschaft unter Strom wird demnach nebst der Elektrifizierung des Fuhrparks auch die Anschaffung von Lastenrädern gefördert.
Nebst der Umstellung auf Elektroantriebe sowie einem vermehrten Einsatz von Lastenrädern bleibt das Parkieren ein wichtiger Baustein, um den Gewerbeverkehr bei der Umsetzung der Klimaziele mitzunehmen. Heute können berechtigte Gewerbetreibende mit der Gewerbeparkkarte in der blauen Zone, auf gebührenfreien und gebührenpflichtigen Parkplätzen sowie bis zu vier Stunden im Parkverbot halten. Die Parkplätze in der blauen Zone sind jedoch nicht überall gleich gut verfügbar und einige werden im Sinne der Verkehrssicherheit und der Klimaziele reduziert oder in Quartierparkings verlagert.
Es gilt daher, sicherzustellen, dass Gewerbetreibende, welche nach wie vor auf ein grösseres Motorfahrzeug angewiesen sind, auch angemessene Parkiermöglichkeiten im öffentlichen Raum am Einsatzort auffinden. Der Regierungsrat wird daher gebeten zu prüfen und zu berichten:
- Ob mehr Parkplätze der blauen Zone zugunsten des Gewerbes in Parkverbote umgewandelt werden können, auf denen ausschliesslich Gewerbetreibende mit Gewerbeparkkarte parkieren dürfen?
- Ob auf mehr Parkplätzen der blauen Zone Güterumschlagplätze markiert werden können, auf denen tagsüber Güterumschlag/ Anlieferung stattfinden kann und nachts Anwohnende parkieren können.
- Ob diese Massnahmen angemessen dicht (bspw. alle 100 Meter Gehdistanz voneinander entfernt) umgesetzt werden können.
- Ob es die Möglichkeit gibt, für längere Einsätze nach Bedarf auch temporäre Parkiermöglichkeiten fürs Gewerbe einzurichten und dafür eine Ansprechstelle in der Verwaltung kommuniziert werden kann.