
Motion betreffend Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Auslagerung von Informatikdienstleistungen
Die rasche Entwicklung der Informationstechnologien führt dazu, dass cloud-basierte Lösungen zunehmend an Bedeutung gewinnen. Die Anforderungen an die kantonale Verwaltung gehen vermehrt in Richtung plattformunabhängiger Zugänge sowie «mobile Arbeit jederzeit und überall». Gleichzeitig setzen viele Anbieter:innen verstärkt auf cloud-basierte Systeme und bieten kaum noch On-Premises-Lösungen an. Auch der Regierungsrat hat am 8. April 2025 beschlossen, Microsoft 365 einzuführen – eine cloud basierte Lösung. Mit der Nutzung von Cloud-Technologien ist zwangsläufig eine Auslagerung von Informatikdienstleistungen verbunden. Diese erfolgt ausserhalb der kantonalen Rechenzentren und bringt neue Herausforderungen für Informationssicherheit, Datenschutz und Archivierung.
Gemäss § 3 Abs. 5 des Informations- und Datenschutzgesetzes vom 9. Juni 2010 (IDG) liegt bei einer Auslagerung von Personendaten eine Datenbearbeitung vor. Obwohl §7 Abs. 1 IDG die Bearbeitung durch Dritte unter bestimmten Bedingungen erlaubt, reicht die bestehende gesetzliche Grundlage für besonders umfangreiche oder risikobehaftete Auslagerungen nicht aus. Zudem regelt das IDG die Auslagerung von Personendaten nicht ausdrücklich.
Die Nutzung cloud-basierter Dienstleistungen wie Microsoft 365 birgt eine Reihe faktischer und rechtlicher Risiken (Vgl. Vernehmlassungsunterlagen Solothurn):
- Mangelnde Transparenz über Serverstandorte,
- Datenbearbeitungen und eingesetzte Sicherheitsmassnahmen;
- Eingeschränkte Kontrollrechte;
- Begrenzter Vertragsgestaltungsspielraum bei Standardanwendungen;
- Erschwerte Durchsetzung von Rechtsansprüchen (z. B. bei Datenrückübertragung);
- Risiko des Datenzugriffs durch ausländische Behörden (z. B. US-CLOUD Act);
- Erhöhte Abhängigkeit von einzelnen Anbietern;
- Gefahr der Zweckentfremdung und des Data Mining von Metadaten.
Diese Risiken können durch geeignete Massnahmen – etwa klare Regelungen zu Kontrollrechten, Beschränkung der auszulagernden Datenarten oder starke Verschlüsselung – reduziert werden. Eine neue gesetzliche Grundlage soll klare Regelungen zu Voraussetzungen, Zuständigkeiten, Verantwortlichkeiten und zum Risikomanagement bei der Auslagerung von Informatikdienstleistungen schaffen. Insbesondere ist zu klären, ob und welche Personendaten in Clouds ausgelagert werden sollen; dies insbesondere im Hinblick auf besondere Personendaten. Aber es sind nicht nur Personendaten, sondern auch Sachdaten zu berücksichtigen, sofern sie ein öffentliches Interesse betreffen. Die Motionär:innen fordern den Regierungsrat auf, aus obengenannten Gründen innert einem Jahr eine gesetzliche Grundlage für die Auslagerung von Informatikdienstleistungen zu schaffen.
