Anzug: Verkehrsregime während Hitzeperioden
Hitzeperioden ab Gefahrenstufe 4 haben massive Auswirkungen auf das öffentliche Leben der Menschen und auf die Umwelt. Durch die Klimakrise nehmen solche Extremwetterereignisse zu und haben zum Beispiel im Juni während zwölf Tagen auch Basel getroffen. An einem Tag wurde sogar ein neuer Allzeitrekord in Basel aufgestellt, wobei zu beachten ist, dass die Messstation nicht mal in Basel sondern auf dem Binninger Bruderholz oberhalb des Margarethenparks steht. Im Strassenraum und in besonders dicht bebauten und durch die Bebauung schlecht entlüfteten Quartieren sind die Temperaturen nochmals deutlich höher und entsprechend auch die gesundheitlichen Auswirkungen.
Trotz dieser Umstände hat der Regierungsrat bislang auf Massnahmen zur Einschränkung des Privatverkehrs verzichtet. Dabei spielen mit Verbrennungsmotoren angetriebene Automobile eine besondere Rolle für die weitere Verschlechterung des Mikroklimas: Der Ausstoss von Abgasen beeinträchtigt die Luftqualität, die Fahrzeuge erzeugen Abwärme und heizen sich und ihre Umgebung insbesondere als geparkte Fahrzeuge weiter auf. Beispielsweise hat die Republik und Kanton Genf bei besonders schlechter Luftqualität in betroffenen Gebieten Tempolimits oder zeitliche Zugangsbeschränkungen (Stick’AIR) eingeführt. Denkbar wären auch autofreie Tage während Hitzeperioden (ab Gefahrenstufe 4), besonders an Wochenenden, wenn es deutlich weniger berufsbedingten oder Pendelverkehr gibt. Ausgleichend könnte der ÖV während Hitzeperioden (ab Gefahrenstufe 4) kostenfrei sein, um den Menschen die Mobilität in für Umwelt und Menschen gesunden Verkehrsträgern zu erleichtern. Schliesslich ist es während Hitzeperioden gutes Lüften insbesondere für den Schlaf unterlässlich, bzw. Schlaf ohne geöffnete Fenster fast unmöglich. Der motorisierte Verkehr verunmöglicht den Anwohnenden aber, nachts das Fenster zu öffnen.
Der Regierungsrat wird gebeten folgendes zu prüfen und zu berichten:
- Bedingungen und Möglichkeiten für eine Reduktion des privaten MIV in der Stadt Basel während Hitzeperioden (ab Gefahrenstufe 4), ohne Gewerbe oder mobilitätseingeschränkte Personen zu behindern.
- Bedingungen und Möglichkeiten für die zeitweilige Befreiung der Allmend von geparkten Fahrzeugen während Hitzeperioden (ab Gefahrenstufe 4)
- Kostenfreien öffentlichen Verkehr während Hitzeperioden (ab Gefahrenstufe 4).
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