Interpellation: Sofortmassnahmen im Solarausbau
Um das Ziel, Nettonull CO2-Emissionen bis 2037 zu erreichen, ist eine rasche Steigerung der Produktion von Strom aus Photovoltaik eine der wichtigsten Voraussetzungen. Der Ukrainekrieg hat die fatale Abhängigkeit von fossilen Energien zusätzlich zur Klimakrise noch stärker ins Bewusstsein gerufen. Beides hat letztes Jahr (2022) weltweit zu einem beispielslosen Zuwachs der erneuerbaren Energien beigetragen. Erfreulicherweise nahm 2022 auch schweizweit der Zubau von PV-Anlagen stark zu (im Vergleich zum Vorjahr um 58%) und der Anteil des Solarstroms am Stromverbrauch der Schweiz erreichte 6.76 Prozent (fast zwei Prozentpunkte mehr als im Jahr zuvor).
Im Kanton Basel-Stadt ist von einer ähnlichen Dynamik bisher wenig zu spüren. Im Kantonsvergleich ist die Produktion von Strom aus PV-Anlagen im Kanton BS gering. Im Jahr 2020 betrug der Solarstrom am Stromverbrauch weniger als zwei Prozent, während er im Durchschnitt der Schweiz schon fast fünf Prozent erreicht hatte. Diese Diskrepanz dürfte sich seither noch vergrössert haben. Basel hat zusammen mit Genf die kleinste installierte PV-Leistung pro Kopf (124 Watt pro Einwohner im Vergleich zu 311 im Durchschnitt der Schweiz). Es ist deshalb gerade auch im Stadtkanton geboten, zusätzliche Massnahmen zur Förderung von Solarstrom rasch umzusetzen.
Am 17. November 2021 hat der Grosse Rat mit der Motion Stöcklin und Konsorten „Aufbruch ins Solarzeitalter – mehr Photovoltaik-Anlagen auf Basels Dächern und Fassaden“ den Regierungsrat beauftragt, das Energiegesetz dahingehend zu überarbeiten, dass mit einer Übergangsfrist von 15 Jahren möglichst alle Bauten mit geeigneten Flächen im Kanton Solarstrom produzieren müssen, dass eine obligatorische Versicherung einzurichten ist, dass zusätzliche Finanzierungsmodelle zu prüfen und die Einspeisevergütungen anzupassen sind.
Bis diese Gesetzesänderung in Kraft tritt, wird es allerdings aufgrund des politischen Prozesses noch dauern. Aus Sicht der GRÜNEN Basel-Stadt hätte der Regierungsrat von sich aus die Initiative ergreifen sollen. Jetzt sollte er möglichst Massnahmen beschliessen, die in seiner Kompetenz liegen, um die Produktion von Solarstrom im Kanton zu erhöhen. Ziel sollte sein, den vom Regierungsrat in den Legislaturzielen festgelegten und angesichts der Krise der fossilen Energiewirtschaft nötigen Solarausbau möglichst zu beschleunigen.
Die Interpellantin bittet den Regierungsrat deshalb um die Beantwortung folgender Fragen:
- Wo liegen nach Ansicht des Regierungsrats die wichtigsten Ursachen für den vergleichsweise langsamen Zubau von PV-Anlagen im Kanton Basel-Stadt?
- Wann wird der Regierungsrat dem Grossen Rat einen Entwurf für eine Änderung des Energiegesetzes vorlegen, um die Motion Stöcklin «Aufbruch ins Solarzeitalter – mehr Photovoltaik-Anlagen auf Basels Dächern und Fassaden» umzusetzen?
- Welche kurzfristig wirksamen Massnahmen im Rahmen seiner bestehenden Kompetenzen plant der Regierungsrat, um den Zubau von PV-Anlagen im Kanton voranzubringen? Was ist der Zeithorizont für die Ergreifung solcher Massnahmen?
- Plant der Regierungsrat eine Liberalisierung der Ausführungsbestimmungen zur Bau- und Planungsverordnung in §7 Abs. 1 lit. h-n?
- Führt der Kanton ein Inventar von Bauten und Infrastrukturflächen des Kantons sowie seiner ausgelagerten Betriebe und beherrschten Gesellschaften, welche sich für Solaranlagen (inkl. versiegelter Freiflächen) eignen?
- Plant der Regierungsrat eine Anpassung der Energieverordnung und insbesondere des Anhang 12 zur Vergütung für Strom aus Photovoltaikanlagen?
- Plant er eine Anpassung der Förderbeiträge für Anlagen zur Stromspeicherung?
- Plant der Regierungsrat die «Solardach-Aktion» zu verstetigen und auf Fassaden und Neubauten auszuweiten?
- Ist das Potential für den Ausbau von PV-Anlagen auf kantonalen Liegenschaften ausgeschöpft? Falls nicht, welche Massnahmen hat der RR diesbezüglich ergriffen bzw. wird er ergreifen?
- Wird der Regierungsrat diese und weiterführende Massnahmen im Bereich des Solar- Anlagen-Ausbaus im Rahmen der Umsetzung des Gegenvorschlags zur Klimagerechtigkeitsinitiative aufgleisen und sie in den Klimaaktionsplan aufnehmen?